Das Fehlen dieser Funktion erfordert eine regelmäßige manuelle Kontrolle (inkl. Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht) des Gerätes durch den Betreiber, was mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist und im Ernstfall rechtliche Risiken birgt.
Zusätzlich erfolgt keine automatische Meldung bei Ablauf der Verbrauchsmaterialien. Diese müssen händisch auf ihr Verfallsdatum geprüft und rechtzeitig ersatzbeschafft werden.
Ohne die Möglichkeit der Fernüberwachung wird der Betreiber nicht automatisch benachrichtigt, wenn das Gerät im Einsatz war. Dies erschwert auch die gesetzlich vorgeschriebene "unverzügliche Wiederinbetriebnahme", da eine rechtzeitige Prüfung und Instandsetzung nicht automatisch erfolgen kann.
Ohne Fernverbindung wird es zudem deutlich schwieriger, die Daten des Defibrillators zur Funktionsfähigkeit, dem Standort und der öffentlichen Zugänglichkeit korrekt und zeitnah für den Hersteller öffentlich abrufbar bereitzustellen.
Diese Anforderungen erfordern zusätzliche administrative Maßnahmen und erhöhen den Aufwand für den Betreiber sowie die rechtlichen Risiken enorm.